OLG München - Urteil vom 20.02.1992 (1 U 4957/91) - DRsp Nr. 1994/12731
OLG München, Urteil vom 20.02.1992 - Aktenzeichen 1 U 4957/91
DRsp Nr. 1994/12731
Eine verkehrssicherungspflichtige Gemeinde muß einen Steg, der Teil eines erkennbar für Fußgänger und Radfahrer angelegten Wanderwegs ist, nicht deshalb mit besonderen Schutzvorkehrungen für Pferde versehen, weil Reiter den Steg zwar erlaubt, aber auf eigene Gefahr häufig benutzen.