OLG München - Urteil vom 17.09.1992 (1 U 1641/92) - DRsp Nr. 1998/14855
OLG München, Urteil vom 17.09.1992 - Aktenzeichen 1 U 1641/92
DRsp Nr. 1998/14855
»1. Es ist kein Ermessensfehlgebrauch, eine andere zulässige Möglichkeit der Seuchenbekämpfung anzuwenden als früher.2. Es besteht keine Amtspflicht, einen Schweinezüchter auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen Folgen und Risiken zwischen Impfung und Tötung eines Schweinebestandes hinzuweisen.3. Der Staat haftet nicht für einen städtischen Beamten im übertragenen Wirkungskreis.«