OLG München - Urteil vom 13.05.1993 (1 U 6478/92) - DRsp Nr. 1995/4061
OLG München, Urteil vom 13.05.1993 - Aktenzeichen 1 U 6478/92
DRsp Nr. 1995/4061
Bodenschwellen zur Erzwingung einer niedrigeren Fahrgeschwindigkeit müssen so gebaut sein, daß auch tiefergelegte oder mit zusätzlichen Schürzen versehene Fahrzeuge bei ihrem verkehrsüblichen Betrieb nicht geschädigt werden.