OLG München - Urteil vom 02.04.1974 (10 U 2596/73) - DRsp Nr. 1994/12873
OLG München, Urteil vom 02.04.1974 - Aktenzeichen 10 U 2596/73
DRsp Nr. 1994/12873
Der Ersatz von Ganzlackierungskosten kann nicht begehrt werden, wenn eine Teillackierung der beschädigten Fahrzeugteile technisch möglich gewesen wäre, ohne eine Wertminderung zu hinterlassen.