OLG München - Beschluß vom 04.03.1992 (2 Ws 224/92) - DRsp Nr. 1994/12730
OLG München, Beschluß vom 04.03.1992 - Aktenzeichen 2 Ws 224/92
DRsp Nr. 1994/12730
Wer als Kfz-Sachverständiger nach einem Verkehrsunfall, der von Dritten gestellt wurde, um Schadensersatzansprüche gegen eine Versicherungsgesellschaft zu erheben, in Kenntnis dieses Umstandes ein Schadensgutachten für den Anspruchsteller erstattet, zeigt einen Eignungsmangel, der die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt.