OLG München - 26.03.1993 (10 U 5908/92) - DRsp Nr. 1995/4027
OLG München, vom 26.03.1993 - Aktenzeichen 10 U 5908/92
DRsp Nr. 1995/4027
Bei einem Totalschaden hat sich der Versicherungsnehmer den Veräußerungswert der Fahrzeugreste anrechnen zu lassen, den er unter Vermittlung des Versicherers bei hinreichenden Bemühungen alsbald erzielen könnte, wobei er etwaige Weisungen über die zweckdienliche Veräußerung zu beachten hat.