OLG München - 19.04.1985 (10 U 1936/85) - DRsp Nr. 1994/12796
OLG München, vom 19.04.1985 - Aktenzeichen 10 U 1936/85
DRsp Nr. 1994/12796
A. 50 % Mithaftung bei erkennbarer Trunkenheit des Fahrers. B. Zur Höhe des Mitverschuldens des Fahrzeughalters, der auf einer gemeinsamen Fahrt den erkennbar fahruntüchtigen Mitfahrer das Steuer seines Fahrzeuges überläßt.