OLG München - 09.07.1997 (15 U 4728/94) - DRsp Nr. 1999/1799
OLG München, vom 09.07.1997 - Aktenzeichen 15 U 4728/94
DRsp Nr. 1999/1799
Der Versicherungsnehmer hat den ihm obliegenden Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung allein aufgrund einer Parteianhörung (§ 141ZPO) nicht erbracht, wenn die Schilderung seiner Fahrt nach Prag von Anfang bis Ende blaß und farblos bleibt und er zudem eine falsche Pkw-Laufleistung angab.