OLG München - 05.11.1993 (10 U 2701/93) - DRsp Nr. 1995/3874
OLG München, vom 05.11.1993 - Aktenzeichen 10 U 2701/93
DRsp Nr. 1995/3874
1. Vor Anmietung eines Ersatzfahrzeuges sind mindestens ein oder zwei Vergleichsangebote einzuholen und die Möglichkeit von Pauschaltarifen wahrzunehmen.2. Die ersparten Eigenkosten sind mit 20% anzusetzen.3. Bei Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeuges besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.