1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. Oktober 1993 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.328,70 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 4.3. 1991 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.) Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3.) Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4 zu tragen
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3 zu tragen.
4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung ist zulässig und hat auch in der Sache teilweise Erfolg.
Der Senat hat nur über die Höhe des dem Kläger zustehenden Schmerzensgeldes zu entscheiden, weil die Beklagte das Urteil des Landgerichts im Übrigen nicht angegriffen hat.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|