OLG Köln - Urteil vom 29.04.1997 (9 U 200/96) - DRsp Nr. 1998/1410
OLG Köln, Urteil vom 29.04.1997 - Aktenzeichen 9 U 200/96
DRsp Nr. 1998/1410
1. Die in einer ersten allgemeinen Schadenanzeige formularmäßig unmißverständlich enthaltene Belehrung muß in später übersandten Unterlagen nicht wiederholt werden. Es genügt vielmehr ein erneuter einfacher Hinweis.