Der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln erläßt aufgrund der mündlichen Verhandlung vom ... durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ... und die Richter am Oberlandesgericht ... und ... folgendes Endurteil:
Die Berufung der Beklagten gegen das Schlußurteil des Landgerichts Köln vom 30. September 1997 -
"1. ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.05.1996, sowie 4 % Zinsen aus 150.000,00 DM für die Zeit vom 10.05.1991 bis zum 19.03.1995 und weitere 4 % Zinsen aus 50.000,00 DM für die Zeit vom 20.03.1995 bis 07.07.1995 zu zahlen,"
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Beklagte zu 82 % und die Klägerin zu 18 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 240.000,- DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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