OLG Köln - Urteil vom 25.02.1997 (9 U 104/96) - DRsp Nr. 1998/1414
OLG Köln, Urteil vom 25.02.1997 - Aktenzeichen 9 U 104/96
DRsp Nr. 1998/1414
1. Es ist höchst leichtsinnig in eine ampelgeregelte Kreuzung einzufahren, ohne sicher sein zu können, was die für die beabsichtigte Fahrtrichtung zuständige Ampel genau anzeigt.2. In einem solchen Fall kann man gerade nicht damit rechnen, die Kreuzung ohne weiteres passieren zu können, und muß seine Geschwindigkeit folglich so weit herabsetzen oder gar anhalten, daß man sich ein Bild über das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer machen und die Kreuzung gefahrlos passieren kann.