OLG Köln - Urteil vom 24.05.1994 (22 U 11/94) - DRsp Nr. 1995/1744
OLG Köln, Urteil vom 24.05.1994 - Aktenzeichen 22 U 11/94
DRsp Nr. 1995/1744
»Besteht auch bei vollbelaubter und äußerlich gesund erscheinenden Ästen Bruchgefahr (großkronige kanadische Pappel), so wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt, wenn nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert wird, daß Dritte durch herabstürzende Äste zu Schaden kommen.«