OLG Köln - Urteil vom 22.03.1995 (11 U 184/94) - DRsp Nr. 1995/10120
OLG Köln, Urteil vom 22.03.1995 - Aktenzeichen 11 U 184/94
DRsp Nr. 1995/10120
»Schwere Verletzungen und dadurch bedingte Behinderungen sowie die ärztlich attestierte Gefahr einer Verschlimmerung können bei einem erst siebenundzwanzigjährigen Mandanten Anlaß sein, von einer Abfindungserklärung dringend abzuraten.Wenn auch der Mandant ein Beratungsverschulden nachweisen muß, so können doch die Gesamtumstände einen Beratungsfehler offensichtlich werden lassen.«