OLG Köln - Urteil vom 22.02.1991 (10 U 1155/89) - DRsp Nr. 1994/12276
OLG Köln, Urteil vom 22.02.1991 - Aktenzeichen 10 U 1155/89
DRsp Nr. 1994/12276
Eine alkoholbedingte Bewußtseinsstörung hat der Versicherer nachgewiesen, wenn - ein jugendlicher Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,9 o/oo - in der frühen Morgenstunde zwischen 1 und 3 Uhr (lt. neuerer rechtsmedizinischer Erkenntnis kommt eine Blutalkoholkonzentration von 0,9 o/oo in der Phase des Leistungstiefs in den Ausfallerscheinungen denen einer Blutalkoholkonzentration von 1,3 o/oo gleich) - beim Heranfahren in eine Kurve mit mehr als 100 km/h - einen Schlenker nach rechts macht und dabei von der Fahrbahn abkommt.