OLG Köln - Urteil vom 20.08.1993 (19 U 75/93) - DRsp Nr. 1994/12063
OLG Köln, Urteil vom 20.08.1993 - Aktenzeichen 19 U 75/93
DRsp Nr. 1994/12063
Soll die Garantiefrist für Mängel der gekauften Sache unabhängig von der Verjährungsfrist des § 477BGB laufen (sog. unselbständige Garantie), und ist die Garantiefrist länger als die gesetzliche Verjährungsfrist, beginnt bei Entdeckung des Mangels innerhalb der Garantiefrist die Verjährungsfrist des § 477BGB zu laufen.