OLG Köln - Urteil vom 18.10.1989 (11 U 327/88) - DRsp Nr. 1992/9580
OLG Köln, Urteil vom 18.10.1989 - Aktenzeichen 11 U 327/88
DRsp Nr. 1992/9580
d. Versicherungsschutz für Rechnung »wen es angeht« gemäß § 80 Abs. 2, 1. Alternative VVG bei Anbringung eines roten Kfz-Kennzeichens an einem betriebsfremden Fahrzeug;e. treuhänderische Pflicht des Versicherungsnehmers zur Weiterleitung einer (hier: Vollkasko-) Versicherungsleistung an den Versicherten.Die Bekl. betreibt einen Kfz-Handel mit Reparaturwerkstatt. Sie überließ dem Kl. ein sogen. rotes Autokennzeichen, für das sie bei der Y-Versicherung eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte. Bei der Überführungsfahrt mit dem roten Kennzeichen erlitt das zu diesem Zeitpunkt von S. gesteuerte Fahrzeug einen Unfall, der zu einem wirtschaftlichen Totalschaden führte.