Siehe auch Theda, VersR 1974, 214: "Die Wildschadenklausel in der Teilkaskoversicherung"; Brill, VersR 1975, 307: "Die Wildschadenklausel in der Teilkaskoversicherung und ihre Probleme." LG Köln v. 09.02.1973, VersR 1973, 536: Versicherungsnehmer ist voll beweispflichtig für Wildschaden.
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