OLG Köln - Urteil vom 13.01.1993 (13 U 126/92) - DRsp Nr. 1994/12127
OLG Köln, Urteil vom 13.01.1993 - Aktenzeichen 13 U 126/92
DRsp Nr. 1994/12127
Eine bei einem Pkw-Verkauf formularmäßig geschlossene sog. Haltevereinbarung, mit der der Käufer bei Meidung einer Vertragsstrafe beim Erwerb eines Neufahrzeuges verpflichtet wird, im Falle einer Veräußerung des Pkw in den ersten 12 Monaten nach Erstzulassung dem Händler ein Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht einzuräumen, verstößt gegen § 9AGBG, wenn als Rückkaufspreis der Neuwagenpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung von 1 % pro gefahrene 1000 km festgelegt ist.