OLG Köln - Urteil vom 13.01.1993 (11 U 224/92) - DRsp Nr. 1994/12126
OLG Köln, Urteil vom 13.01.1993 - Aktenzeichen 11 U 224/92
DRsp Nr. 1994/12126
Der Übergang einer Schadenersatzforderung auf den eintrittspflichtigen Versicherer findet gem. § 67VVG nur bei der Schaden-, nicht aber bei der Summenvers. statt, als die auch eine Krankentagegeldvers. regelmäßig anzusehen ist.