OLG Köln - Urteil vom 07.02.1974 (1 Ss 177/73) - DRsp Nr. 1994/12636
OLG Köln, Urteil vom 07.02.1974 - Aktenzeichen 1 Ss 177/73
DRsp Nr. 1994/12636
1. Hält ein Pkw in der linken Fahrspur an, ohne den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen, so entsteht für einen auf der rechten Fahrspur herannahenden Pkw-Fahrer eine unklare Verkehrslage, der dieser durch erhöhte Sorgfalt im Rahmen des § 1StVO Rechnung tragen muß. 2. Der Fahrer des herannahenden Pkw muß in einem solchen Fall auch damit rechnen, daß der vorausfahrende Pkw-Fahrer wegen eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers anhält.