OLG Köln - Urteil vom 02.12.1992 (13 U 144/92) - DRsp Nr. 1994/12138
OLG Köln, Urteil vom 02.12.1992 - Aktenzeichen 13 U 144/92
DRsp Nr. 1994/12138
1. Es ist zweifelhaft, ob es leasingtypisch ist, daß die Preis- und Sachgefahr auf den Leasingnehmer überwälzt wird. 2. Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Preis- und Sachgefahr auf den Leasingnehmer überwälzt, verstößt dies nur dann nicht gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1AGBG, wenn dem Leasingnehmer für den Fall des völligen Verlusts des Leasingobjektes ein vorzeitiges Lösungsrecht eingeräumt wird.