OLG Köln - Beschluß vom 29.09.1993 (Ss 411/94 (Z)) - DRsp Nr. 1996/3660
OLG Köln, Beschluß vom 29.09.1993 - Aktenzeichen Ss 411/94 (Z)
DRsp Nr. 1996/3660
»Das Halten auf einem durch Zeichen 314 zu § 42 Abs. 4StVO mit Zusatzschild "Anwohner mit Parkausweis" gekennzeichneten Parkplatz zum Zwecke des Be- oder Entladens ist Nichtberechtigten nach § 12 Abs. 3StVO untersagt, wenn die Zeitdauer von drei Minuten überschritten wird oder der Verkehrsteilnehmer für das Ladegeschäft sein Fahrzeug verläßt.«