OLG Köln - Beschluß vom 29.04.1980 (1 Ss 1037 Bz/79) - DRsp Nr. 1994/12566
OLG Köln, Beschluß vom 29.04.1980 - Aktenzeichen 1 Ss 1037 Bz/79
DRsp Nr. 1994/12566
"Dauerrot" an einer Kreuzung infolge Ampeldefekts beinhaltet zwar kein Dauerhaltegebot (Durchfahrtverbot); da aber mit "Dauergrün" für den (bei der Annäherung die Ampelstörung nicht erkennenden) Querverkehr zu rechnen ist (oder mit dem normalen Taktwechsel auf der Ampelseite des Querverkehrs), darf das Durchfahren des "Dauerrots" nur mit äußerster Vorsicht geschehen (Extremer Mißtrauensgrundsatz).