OLG Köln - Beschluß vom 25.07.1989 (Ss 152/89 (B)) - DRsp Nr. 1997/1220
OLG Köln, Beschluß vom 25.07.1989 - Aktenzeichen Ss 152/89 (B)
DRsp Nr. 1997/1220
»Wer als weisungsgebundener Kraftfahrer eigenmächtig einen Umweg macht und dadurch die Nahzone (§ 3 Abs. 1GüKG) verläßt, betreibt noch keinen Güterfernverkehr und erlangt auch nicht die Stellung eines Beauftragten im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 2OWiG.«