Der Angeklagte, der zur Tatzeit regelmäßig Haschisch konsumierte, nahm als Fahrer seines Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teil, nachdem er etwa eine Stunde zuvor Haschisch geraucht hatte. Ausfallerscheinungen hat das Amtsgericht bei dem Angeklagten nicht festgestellt, es hat ihn aber auf Grund des regelmäßigen und akuten Haschischkonsums für absolut fahrunsicher gehalten und ihn deshalb wegen fahrlässigen Fahrens eines Kfz im Zustand der Fahrunsicherheit infolge des Genusses berauschender Mittel zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt; außerdem hat es ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt.
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