Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot zu einer Geldbuße von 160,- DM und wegen eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 100,- DM verurteilt. Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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