OLG Köln - Beschluß vom 18.04.1980 (3 Ss 206/80) - DRsp Nr. 1994/12567
OLG Köln, Beschluß vom 18.04.1980 - Aktenzeichen 3 Ss 206/80
DRsp Nr. 1994/12567
Die Teilnahme an einem Kursus nach dem Modell "Mainz 77" ist ein Umstand, der bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen ist. Sie allein kann aber noch nicht das Abweichen von der Regel des § 69 Abs. 2StGB rechtfertigen.