OLG Köln - Beschluß vom 08.02.1985 (7 W 5/84) - DRsp Nr. 1992/9767
OLG Köln, Beschluß vom 08.02.1985 - Aktenzeichen 7 W 5/84
DRsp Nr. 1992/9767
d-e. Kostenentscheidung nach billigem Ermessen(d-e) unter erforderlicher Berücksichtigung eines zur Klageerhebung Veranlassung gebenden Verhaltens des Beklagten(e) zu Lasten eines wegen vorsätzlicher rechtswidriger Schädigung inanspruchgenommenen Beklagten, der bei begründeten Zweifeln über die drohende Verjährung grundlos jede Vereinbarung zur Verjährungshemmung verweigert.