Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von 200,00 DM sowie ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt.
Nach den Feststellungen überschritt der Betroffene mit seinem Krad am 19. August 1996 gegen 13.47 Uhr in der Ortschaft A. die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um vorwerfbare 34,5 km/h. Die überhöhte Geschwindigkeit wurde von einem Polizeibeamten, der mit seinem Privatfahrzeug - ohne justierten Tacho - auf dem Weg vom Dienst nach Hause war, durch Nachfahren gemessen. In der Beweiswürdigung des amtsgerichtlichen Urteils heißt es u. a.:
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