OLG Köln - Beschluß vom 02.02.1993 (Ss 16/93) - DRsp Nr. 1994/12119
OLG Köln, Beschluß vom 02.02.1993 - Aktenzeichen Ss 16/93
DRsp Nr. 1994/12119
Das Zusatzschild "Linienverkehr frei" erlaubt dem Fahrer eines Schulbusses auch dann die Einfahrt in eine durch Verkehrszeichen für Kfz aller Art gesperrte Straße,wenn er auf diese Weise nur schneller vorankommen will