OLG Köln - 31.01.1995 (9 U 256/94) - DRsp Nr. 1996/3970
OLG Köln, vom 31.01.1995 - Aktenzeichen 9 U 256/94
DRsp Nr. 1996/3970
Die Bagatellisierung eines Vorschadens (Angabe eines "Seitenschadens", obwohl die Vorder- und Hinterachse sowie Fronthaube beschädigt und rd. 50000 DM zur Behebung des Schadens notwendig waren, waren, aber nur eine Reparaturrechnung über knapp 15000 DM vorgelegt wurde) ist eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.