OLG Köln - 16.09.1997 (22 U 35/97) - DRsp Nr. 1999/10004
OLG Köln, vom 16.09.1997 - Aktenzeichen 22 U 35/97
DRsp Nr. 1999/10004
1. Hat der Geschädigte vor Verkauf seines Fahrzeugs ein verbindliches Kaufangebot von einem durch den Versicherer vermittelten Verkäufer erhalten, muß er dieses Angebot aufgrund seiner Schadensminderungspflicht annehmen, wenn er nicht ein besonderes Interesse an dem Verkauf an einen Dritten hat. 2. Der Geschädigte verstößt gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er einerseits erklärt, die Vermittlung eines Kaufangebots durch den Versicherer abwarten zu wollen, andererseits sein beschädigtes Fahrzeug verkauft, ohne das vom Versicherer vermittelte Angebot über einen höheren Kaufpreis abzuwarten.