OLG Köln - 16.09.1993 (21 U 13/93) - DRsp Nr. 1995/9853
OLG Köln, vom 16.09.1993 - Aktenzeichen 21 U 13/93
DRsp Nr. 1995/9853
1. Grobes Organisationsverschulden des Spediteurs liegt vor, wenn nicht ersichtlich ist, wer für die Suche nach verlorengegangenem Gut organisatorisch zuständig und verantwortlich ist.2. Auch das weitere Vorgehen muß kontrollierbar sein. Insbesondere muß nachvollziehbar sein, ob und mit welchem Ergebnis eine interne Suche und Nachfragen bei Dritten stattgefunden haben und die Möglichkeiten zum Auffinden des verlorenen Guts ausgeschöpft worden sind.