OLG Köln - 14.03.1995 (9 U 282/94) - DRsp Nr. 1996/3717
OLG Köln, vom 14.03.1995 - Aktenzeichen 9 U 282/94
DRsp Nr. 1996/3717
Die schlüssige Beantwortung der Frage, wann der angeblich entwendete Pkw letztmals vor dem Diebstahl abgestellt wurde, gehört unverzichtbar zu einem substantiierten Sachvortrag für das äußere Bild eines Diebstahls.