Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts (§§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO i.V.m. § 24 StVG) zu einer Geldbuße von 400,00 DM verurteilt und ihm gemäß § 25 StVG für die Dauer eines Monats verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|