OLG Köln - 07.07.1993 (13 U 45/93) - DRsp Nr. 1994/12073
OLG Köln, vom 07.07.1993 - Aktenzeichen 13 U 45/93
DRsp Nr. 1994/12073
Weicht ein Kraftfahrer zur Vermeidung eines Auffahrunfalls aus und fährt er hierbei gegen die Leitplanken, kann er seinen Schaden aus Geschäftsführung ohne Auftrag von dem Vorausfahrenden nicht ersetzt verlangen, wenn für ihn selbst der Unfall nicht unabwendbar war.