OLG Köln - 07.05.1996 (9 U 251/95) - DRsp Nr. 1997/1717
OLG Köln, vom 07.05.1996 - Aktenzeichen 9 U 251/95
DRsp Nr. 1997/1717
Die mit der Einreichung von nachgefertigten Belegen verbundene Vorspiegelung, es habe sich um einen Kauf des Zubehörs zur angegebenen Zeit und zum angegebenen Preis gehandelt, ist generell geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und führt zur völligen Leistungsfreiheit hinsichtlich der gesamten Entschädigung aus dem einheitlichen Versicherungsvertrag.