OLG Köln - 03.11.1997 (5 U 137/97) - DRsp Nr. 1999/5638
OLG Köln, vom 03.11.1997 - Aktenzeichen 5 U 137/97
DRsp Nr. 1999/5638
40 000 DM sind ein angemessenes Schmerzensgeld für die Verursachung eines Deafferentierungsschmerzes im Nervus infraorbitalis in einer Gesichtshälfte, der sich in einem chronischen dumpf drückenden Dauerschmerz mit rezidivierenden Attacken äußert, die sich zu Schmerzen neuralgiformen Charakters verstärken. Bei der Operation, die irrtümlich auf der krankheitsfreien Seite erfolgte, war der Kläger 35 Jahre alt.