OLG Koblenz - Urteil vom 29.05.1980 (1 Ss 186/80) - DRsp Nr. 1994/11902
OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.1980 - Aktenzeichen 1 Ss 186/80
DRsp Nr. 1994/11902
Das Medikament "Dolviran" ist geeignet, einen rauschähnlichen Zustand herbeizuführen. Es ist daher als berauschendes Mittel im Sinne von § 316StGB aufzufassen. Seine Einnahme kann bei nachfolgendem Führen eines Kraftfahrzeuges zur Verurteilung nach dieser Strafbestimmung führen.