OLG Koblenz - Urteil vom 09.02.1978 (1 Ss 550/77) - DRsp Nr. 1994/11929
OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.1978 - Aktenzeichen 1 Ss 550/77
DRsp Nr. 1994/11929
Setzt sich ein Pkw-Fahrer nach einem Überholvorgang mit seinem Fahrzeug unmittelbar vor den Wagen des Überholten und bremst abrupt ab, so daß der Überholte, um einen Auffahrunfall zu vermeiden, zu einer Notbremsung gezwungen ist, so kann dieses Verhalten als Nötigung gewertet werden.