OLG Koblenz - Urteil vom 08.10.1985 (3 U 1632/84) - DRsp Nr. 1994/11794
OLG Koblenz, Urteil vom 08.10.1985 - Aktenzeichen 3 U 1632/84
DRsp Nr. 1994/11794
Der Käufer eines Gebrauchtwagens, der mit Recht Wandlung fordert, kann berechtigt sein, das Fahrzeug weiterhin zu benutzen. Liegt es so, dann endet das Wandlungsrecht auch dann nicht, wenn der Wagen durch normalen Verschleiß einen Schaden erleidet und die erforderlichen Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen.