OLG Koblenz - Urteil vom 08.05.1980 (1 Ss 119/80) - DRsp Nr. 1994/11903
OLG Koblenz, Urteil vom 08.05.1980 - Aktenzeichen 1 Ss 119/80
DRsp Nr. 1994/11903
Ist der Angeklagte mehrmals und in schneller Folge wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden, so muß sich der Tatrichter bei der Prüfung der Entscheidung nach § 56StGB für eine neue einschlägige Straftat, die zudem in einer laufenden Bewährungszeit begangen wurde, eingehend mit den näheren Umständen der Vorstraftaten auseinandersetzen.