OLG Koblenz - Urteil vom 04.07.1985 (1 Ss 204/85) - DRsp Nr. 1994/11799
OLG Koblenz, Urteil vom 04.07.1985 - Aktenzeichen 1 Ss 204/85
DRsp Nr. 1994/11799
1. Ein Fahrzeugführer erfüllt im fließenden Verkehr das Merkmal eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die Sicherheit des Straßenverkehrs im Sinne von § 315b Abs. 1 Nr. 3StGB nur dann, wenn er das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt. 2. Dies ist dann nicht der Fall, wenn das Fahrzeug nur als Fluchtmittel vor der Polizei, nicht aber auch als Nötigungsmittel gegen Polizeibeamte eingesetzt wird.