OLG Koblenz - Urteil vom 03.12.1992 (1 Ss 306/92) - DRsp Nr. 1994/11662
OLG Koblenz, Urteil vom 03.12.1992 - Aktenzeichen 1 Ss 306/92
DRsp Nr. 1994/11662
Kommt es auf einem allgemein zugänglichen Parkplatz durch das Anstoßen eines Einkaufswagens gegen einen geparkten Pkw zu einem nicht bloß belanglosen Schaden, liegt darin ein Unfall im Straßenverkehr, der eine Feststellungs- und Wartepflicht des Einkaufswagenbenutzers als Unfallbeteiligten auslöst.