OLG Koblenz - Beschluß vom 15.01.1992 (1 Ss 396/91) - DRsp Nr. 1994/11692
OLG Koblenz, Beschluß vom 15.01.1992 - Aktenzeichen 1 Ss 396/91
DRsp Nr. 1994/11692
Nach links unter Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers eingeordnete Linksabbieger dürfen durch den nachfolgenden geradeausfahrenden Verkehr bei ausreichender Straßenbreite auch dann rechs überholt werden, wenn ein Überholverbot durch das Verbotszeichen 276 besteht.