OLG Koblenz - Beschluß vom 14.09.1979 (1 Ss 510/79) - DRsp Nr. 1994/11915
OLG Koblenz, Beschluß vom 14.09.1979 - Aktenzeichen 1 Ss 510/79
DRsp Nr. 1994/11915
Dem Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungsverein kommt nicht die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde im Sinne von § 256 Abs. 1StPO zu. Dies hat zur Folge, daß Gutachten der DEKRA nicht nach § 256StPO verlesen werden können.