OLG Koblenz - Beschluß vom 12.02.1985 (1 Ws 84/85) - DRsp Nr. 1994/11803
OLG Koblenz, Beschluß vom 12.02.1985 - Aktenzeichen 1 Ws 84/85
DRsp Nr. 1994/11803
Wird bei einem Verurteilten wegen fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis neben einer Geldstrafe auf eine isolierte Sperrfrist von fünf Jahren erkannt, so kann möglicherweise als Nachweis für den Wegfall der bisherigen Nichteignung die erfolgreiche Teilnahme an einer sogenannten "Nachschulung" in Betracht kommen. Verhält sich der Verurteilte jedoch insoweit völlig passiv, so spricht dies gegen die Annahme, er sei jetzt nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.