OLG Koblenz - Beschluß vom 06.05.1980 (1 Ss 211/80) - DRsp Nr. 1994/11906
OLG Koblenz, Beschluß vom 06.05.1980 - Aktenzeichen 1 Ss 211/80
DRsp Nr. 1994/11906
Wird bei dem Täter einer Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 2,59 o/oo festgestellt, so muß sich der Tatrichter - von Ausnahmefällen abgesehen - in seinem Urteil mit der Frage, ob die Schuldfähigkeit des Täters im Zeitpunkt der Tat ausgeschlossen oder erheblich vermindert war, auseinandersetzen.